KINDERGRUPPE:

Betreuungsbeitrag  halbtags                                                €   165,-*

Betreuungsbeitrag  teilzeit                                                   €   180,-*

Betreuungsbeitrag  ganztags                                               €   210,-*

 

Verpflegung halbtags   (1 Jause)                                       €    40,-*

Verpflegung halbtags   (1 Jause, Mittagessen)                €  105,-*

Verpflegung teilzeit      (2 Jausen, Mittagessen)              €  135,-*

Verpflegung ganztags  (3 Jausen, Mittagessen)              €  150,-*  

 

Einschreibegebühr (einmalig)                                              €  150,-

Kaution (refundierbar)                                                           €  180,-

 

Die monatlichen Beiträge für die Kindergruppe beinhalten folgende ZUSATZLEISTUNGEN:

Montessori Pädagogik, familiäre Kleingruppe mit 2-3 PädagogInnen, 1100 qm eigener Naturgarten, Rhythmik, Theater, Tanz, Moto- und Waldpädagogik, Englisch, Bewegungsraum.

 

*Alle Betreuungsbeiträge sowie das Essensgeld verstehen  sich zzgl. zu den jeweiligen Förderungen durch die MA 10 pro Kind und Monat (Wiener Wohnsitz erforderlich) und sind 12 mal pro Jahr zu bezahlen. Für Kinder aus NÖ gelten die genannten Beiträge zzgl. zum jeweiligen Förderbetrag für Wiener Kinder. Bei Betrreung von Geschwisterkindern wird für ein Geschisterkind ein Rabatt von 10% auf die Betreuungsbeiträge gewährt.

 

Förderung durch die Stadt Wien „Private Kindergruppen“

Die KinderRäume erfüllen die Voraussetzungen zur Erlangung von Grund- und Betreuungsbeiträgen nach dem neuen Fördersystem der Stadt Wien. Die von der Stadt Wien, Magistratsabteilung 10 für das jeweilige Kind tatsächlich geleistete Förderung wird direkt an die KinderRäume ausbezahlt. Für die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen zur Förderung – z. B. Hauptwohnsitz des Kindes und eines Elternteils in Wien – Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung – haben allein die Eltern Sorge zu tragen. Weitere Infos:  WIEN.AT

 

Förderung des Essensgeldes durch die MA 10

Der Ersatz des Essensbeitrag kann von den Eltern direkt bei der MA 11 Gruppe Recht, Referat Gefördertes Essen in Kinderbetreuungseinrichtungen, 1030 Wien, Rüdengasse 11, beantragt werden. Weitere Infos: MA 10

Formulardownload

 

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Die Kosten für die Betreuung von Kindern können ab 01.01.2009 bis höchstens € 2300,00 pro Kind und Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Absetzbar sind Kinderbetreuungskosten, welche ab dem 1. Jänner 2009 anfallen. Weitere Informationen und Bedingungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Weitere Infos: FINANZ